AGB & Nutzungsbedingungen
Vertragsbedingungen für die geschäftliche Nutzung von CELVENO.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter von CELVENO ist Fabian Traub, CELVENO, Mühlenstrasse 40, 8200 Schaffhausen, Schweiz. Diese AGB gelten primär bzw. ausschliesslich für Unternehmen, selbstständig Erwerbende und Organisationen, die CELVENO zu geschäftlichen Zwecken nutzen. Zwingendes Recht bleibt vorbehalten.
2. Vertragsabschluss und Registrierung
Produktinformationen, Preisangaben, Demo- und Kontaktformulare sind grundsätzlich unverbindlich. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot oder eine Bestellung wirksam angenommen, eine Vertragsbestätigung erteilt oder ein ausdrücklich als verbindlich gekennzeichneter Online-Abschluss erfolgreich abgeschlossen wird. Vor einem verbindlichen Online-Abschluss müssen Tarif, Preis, Abrechnungsintervall und wesentliche Leistungen angezeigt und Eingaben korrigierbar sein; AGB und Datenschutzerklärung müssen zugänglich sein.
Elektronische Bestätigungen und vertragsbezogene Mitteilungen dürfen an die vom Kunden hinterlegten geschäftlichen Kontaktadressen gesendet werden.
3. Firmenkonto, Administratoren und Benutzer
Ein Firmenkonto kann durch berechtigte Firmen-Administratoren verwaltet werden. Der Kunde bestimmt, welche Personen Zugriff erhalten und welche Rollen oder Berechtigungen ihnen zugewiesen werden. Er ist für die Aktualität seiner Benutzerverwaltung verantwortlich. Zugangsdaten dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden. Verdächtige Zugriffe, verlorene Zugangsmittel oder Sicherheitsvorfälle sind unverzüglich zu melden.
4. Leistungsumfang, Tarife und Änderungen
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten CELVENO-Tarif, der jeweils gültigen Preis-/Leistungsdarstellung, dem Angebot und der Vertragsbestätigung. CELVENO kann Funktionen weiterentwickeln, technisch ersetzen oder anpassen, sofern der wesentliche Vertragszweck nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Updates, Wartung und sicherheitsbedingte Änderungen können erforderlich sein. Enterprise- oder Projektleistungen können individuell abweichen.
Supportumfang, Export-, Audit- und sonstige Zusatzfunktionen richten sich nach Produktstand, Tarif und ausdrücklicher Vereinbarung.
Die jeweilige automatische Firmenbackup-Frequenz richtet sich nach dem gebuchten CELVENO-Tarif: Starter 1× wöchentlich, Business 1× täglich und Enterprise 2× täglich. Für die jeweilige AI-Variante gilt dieselbe Backup-Frequenz. Eine konkrete Ausführungsuhrzeit wird nicht zugesichert.
5. Preise, Abrechnung und Zahlungsverzug
Preise werden grundsätzlich in CHF ausgewiesen. Massgebend sind die beim Vertragsabschluss angezeigten bzw. bestätigten Preise. Eine allfällige MWST-Behandlung ergibt sich aus Angebot, Vertragsbestätigung oder Rechnung; eine nicht bestätigte Steuerangabe wird nicht vorausgesetzt.
Abrechnung gemäss Angebot oder Vertragsbestätigung. Zahlbar gemäss Rechnung bzw. vereinbarter Zahlungsart.
Bei erheblichem Zahlungsverzug kann der Zugang nach Mahnung vorübergehend eingeschränkt werden. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte weitere Rechte bleiben vorbehalten.
6. Beginn, Laufzeit, Verlängerung, Tarifwechsel und Kündigung
Das Abonnement kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Abonnement automatisch um die vereinbarte Vertragsperiode. Individuelle Enterprise- oder Projektverträge können ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
Upgrades oder Tarifwechsel gelten ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Preis- oder Leistungsänderungen für eine Folgevertragsperiode werden in geeigneter Form kommuniziert, sofern sie bestehende Verträge betreffen. Nach Vertragsende kann der Zugang deaktiviert werden. Benötigte Daten sind vor Vertragsende zu exportieren. Nach Vertragsende kann der Zugang deaktiviert werden. Auf Wunsch des Kunden bzw. bei Interesse an einer späteren Wiederaufnahme des Abonnements können die zugehörigen Kundendaten für maximal 12 Monate archiviert werden. Danach werden sie gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder technisch notwendige Backup-Fristen entgegenstehen.
7. Kundendaten, Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Der Kunde behält seine Rechte an den von ihm eingestellten Daten und Geschäftsinhalten. Er ist dafür verantwortlich, dass er diese Daten rechtmässig erfassen, speichern, bearbeiten und – bei bewusst genutzten AI-Funktionen – an die erforderlichen technischen Dienstleister übermitteln darf.
Personendaten werden gemäss der Datenschutzerklärung bearbeitet. Soweit CELVENO Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV), sofern sie in den Kundenvertrag einbezogen ist. Die eingesetzten wesentlichen Dienstleister sind unter Unterauftragsbearbeiter beschrieben.
CELVENO ersetzt kein gesetzeskonformes Langzeitarchiv für alle Buchhaltungs- oder Geschäftsunterlagen. Der Kunde bleibt für seine eigenen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten verantwortlich.
8. CELVENO AI
CELVENO AI ist – je nach Tarif und Berechtigung – ein Assistenzsystem für beispielsweise Offertenentwürfe, Dokument- und Katalogimport, Textverbesserung, E-Mail-Formulierung, Analyse von Kundenantworten, Offertenprüfung und Transkription. AI-Ausgaben sind Vorschläge. Sie können falsch, unvollständig, veraltet oder ungeeignet sein und müssen vor geschäftlicher Verwendung durch einen berechtigten Menschen geprüft werden.
Bei Tarifen mit CELVENO AI ist ein tarifabhängiges monatliches KI-Nutzungskontingent enthalten. Als unverbindlicher Richtwert sind – abhängig von der verwendeten Funktion – bei Starter AI ca. 50–200, bei Business AI ca. 200–500 und bei Enterprise AI ca. 1'000–2'500 KI-Aktionen pro Kalendermonat möglich. Die tatsächliche Anzahl kann je nach Art und Umfang der Nutzung abweichen. Das Kontingent gilt pro Unternehmenskonto und wird am ersten Tag jedes Kalendermonats automatisch zurückgesetzt. Nicht verbrauchtes Kontingent wird nicht in den Folgemonat übertragen.
Die Belastung des Kontingents kann je nach verwendeter KI-Funktion unterschiedlich sein. Insbesondere umfangreiche Dokument-, Bild-, Offerten- oder Datenanalysen können einen höheren Anteil des Kontingents beanspruchen als einfache Textfunktionen. Fehlgeschlagene KI-Anfragen werden nicht angerechnet.
Nach Ausschöpfung des Kontingents werden weitere KI-Funktionen bis zur nächsten Zurücksetzung pausiert. Eine automatische kostenpflichtige Überschreitung findet nicht statt. Zusätzliches AI-Kontingent kann separat zu den jeweils angebotenen oder vereinbarten Konditionen erworben werden.
AI-Ausgaben sind keine verbindliche Preis- oder Faktenquelle. Preise, Mengen, technische Angaben, Vertragsinhalte, Steuern und sonstige wesentliche Geschäftsdaten bleiben vom Nutzer zu prüfen. CELVENO ist darauf ausgelegt, geschäftlich relevante Änderungen erst nach vorgesehener Benutzerfreigabe verbindlich zu übernehmen.
Eine bestimmte Genauigkeit, Reproduzierbarkeit, Einzigartigkeit oder ununterbrochene Verfügbarkeit von AI-Ausgaben wird nicht zugesichert. Weitere Informationen stehen unter KI & Datenschutz.
9. Zulässige und verbotene Nutzung
CELVENO darf nur rechtmässig und im vereinbarten geschäftlichen Zweck genutzt werden. Untersagt sind insbesondere unbefugte Zugriffe auf fremde Konten oder Mandanten, Umgehung von Sicherheitsmechanismen, Verbreitung von Schadsoftware, rechtswidrige oder diskriminierende Inhalte, Verletzung von Rechten Dritter, missbräuchliche automatisierte Belastung sowie die Nutzung von AI-Funktionen für gesetzlich unzulässige Zwecke.
CELVENO kann einen Zugang bei konkretem Sicherheitsrisiko, erheblichem Missbrauch, rechtswidriger Nutzung oder wesentlichem Zahlungsverzug vorübergehend sperren. Soweit vertretbar, wird der Kunde informiert und erhält Gelegenheit zur Behebung.
10. Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt
CELVENO strebt einen zuverlässigen Betrieb an. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Wartungen, Updates, Sicherheitsmassnahmen sowie Störungen von Internet-, Hosting-, Cloud-, Datenbank-, E-Mail- oder AI-Dienstleistern können die Nutzung vorübergehend beeinträchtigen.
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, etwa Naturereignisse, grossflächige Netz- oder Cloud-Ausfälle, behördliche Massnahmen, Krieg, Arbeitskämpfe oder vergleichbare Ereignisse.
11. Schutzrechte und Vertraulichkeit
Software, Design, Marken, Logos, Dokumentation und sonstige CELVENO-Bestandteile bleiben im Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Beide Parteien behandeln als vertraulich erkennbare Geschäfts- und Betriebsinformationen vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
12. Haftung
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf direkte und vorhersehbare Schäden beschränkt. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Soweit eine weitergehende Begrenzung zulässig ist, ist die Gesamthaftung für leichte Fahrlässigkeit auf die vom betroffenen Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für CELVENO bezahlten Entgelte begrenzt. Ungeprüfte AI-Ausgaben, automatisch erkannte Dokumentinhalte und sonstige Assistenzresultate begründen keine Zusicherung ihrer Richtigkeit.
13. Änderungen, Recht, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
Wesentliche Änderungen dieser AGB für bestehende Vertragsverhältnisse werden in geeigneter Form mitgeteilt. Soweit keine zwingenden Gründe eine sofortige Änderung erfordern, gelten wesentliche Änderungen grundsätzlich ab einer nächsten Vertragsperiode oder nach ausdrücklicher Zustimmung.
Es gilt Schweizer Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschliesslicher Gerichtsstand Schaffhausen, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
